Freie Wähler Mayen - für Mayener Bürger


CDU-,FDP- und SPD-Vorhaben - für Anschlag auf das Stadtklima


Bürgernah begründen wir auf den folgenden Seiten ausführlich unseren E I N S P R U C H gegen die allgemeinen Ziele der Bebauungspläne "Hinten im Heckenberg" und fordern die Stadtratsfraktionen auf, in öffentlichen Veranstaltungen den Sinn und alle Kosten des Gesamtprojektes den Bürgerinnen und Bürgern von Mayen zu erklären.

Mayen. Wie bereits erwähnt wurden in der Vergangenheit die Gespräche über die Zukunft des Barwinkeltals von den Verantwortlichen der Stadt weder offen, noch nachvollziehbar geführt. Aufgrund dieses Sachverhaltes stehen wir diesen Planungen sehr kritisch gegenüber. Gleichzeitig sehen wir uns in der Pflicht, einen möglichst breiten Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern zu finden, damit ihre Ideen aber auch ihre Bedürfnisse in die Diskussion einfließen können.

    Foto: Das Barwinkeltal soll nach dem Willen von CDU, FDP und SPD bebaut werden.


An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir grundsätzlich weitere Ausweisungen von Baugebieten befürworten, zumal auch rund um die Stadt Mayen etliche Freiflächen vorhanden sind.

Diese sollten aber unter dem Gesichtpunkt der Nachhaltigkeit ausgestaltet werden. Diese Nachhaltigkeit sehen wir im Barwinkel jedoch nicht und möchten Ihnen unseren Einspruch, Bedenken sowie Anregungen zur weitergreifenden Prüfung Ihrerseits zukommen lassen.

Zum Landschaftsbild

      Das Zusammenspiel von Eigenart und Vielfalt in Bezug auf Tier- und Pflanzenwelt bestimmt die Schönheit des Barwinkeltals. Insbesondere aber auch die Wechselwirkung zwischen Bachlauf, Feuchtbiotop, Wiesen, Sträuchern sowie Laubbäumen und dem angrenzenden Stadtwald verleiht dem Barwinkeltal eine hohe Bedeutung mit ausgesprochener Schönheit für das Landschaftsbild von Mayen und ist damit für die breite Bevölkerung als zwingend erhaltenswert einzustufen.

    Es geht uns um die Umwelt.

          Aber nicht nur.


Die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der geplanten Bebauung dieses Gebietes sind nicht nur ökologische Bedenken, sondern auch ökonomische Bedenken.

Gerade die nachfolgenden ökologischen Bedenken, die durch den vorliegenden landespflegerischer Planungsbeitrag zum Bebauungsplan "Heckenberg-Talweg" (Ingenieurgesellschaft Kohns) und eine Studie von Dr. Zäck zum Barwinkeltal stichhaltig untermauert werden,


    rechtfertigen unseren Einspruch


          und werfen bei uns die Frage auf


    Wie viel ist eigentlich genug?




Begründung:


Eine Diskussion, deren Inhalt hauptsächlich





A) Ökologische Bedenken zur Bebauung des Barwinkeltals:


      zu A 1. Störung der Luftzirkulation:

        Der Mayener Landschaftsplan von April 1999 weist das Barwinkeltal fachlich richtig als wichtige Schneise für den Frischlufttransport aus.

        Auf der Hochfläche des Mayener Stadtwaldes, auf den umgebenden Ackerflächen und besonders an den unbebauten Hängen entsteht nachts saubere Kaltluft.

        Da diese schwerer ist als warme Luft, sinkt sie nach unten und wird über Barwinkeltal und die Finstingenstraße bis auf den Marktplatz geleitet. Tagsüber heizen sich die unbebauten Hangflächen in besonderem Maße auf.

        Dadurch entstehen Aufwinde, die warme, verbrauchte Luft aus der Innenstadt absaugen. Ausgangspunkt der Luftbewegungen sind weder die Talböden noch die Hochflächen, sondern die Hangflächen!



      (Die Graphik ist dem Lehrbuch "Klimatologie" von C.-D. SCHÖNWIESE entnommen, S. 195.)

        Die Stadt Mayen behauptet, der Lufttransport würde durch die lockere Bebauung nicht beeinflusst, da die größten Flächen der umgebenden Hochebenen nicht betroffen seien.

      Das ist nicht haltbar.

        Die Temperaturunterschiede, die die Luftbewegungen verursachen, liegen in der Regel im Bereich von 0,5 bis 2°C. Schon lockere Wohnbebauung heizt durch die Wärmeabstrahlung der Häuser die umgebende Luft um eben diese Werte auf. (Im Winter bei Temperaturen um die 0°C ist dieser Effekt an der Schneebedeckung besonders deutlich sichtbar.) Auch Niedrigenergiehäuser heizen selbstverständlich ihre Umgebung auf, wenn auch nicht so stark wie andere.

        Diese Fakten sind in der bisherigen Abwägung zum Bebauungsplan nicht ausreichend abgewogen worden. Nach einem Urteil des VGH Kassel vom 22.7.1994 (Aktenzeichen 3 N 882.94) müssen aber bei der Beurteilung eines Planes Wechselwirkungen mit Anschlussflächen ausreichend berücksichtigt werden, ansonsten besteht ein Abwägungsdefizit und der Plan ist anfechtbar.

        Die einleitende Luftbewegung über die steilen Hänge des Barwinkeltales wird durch Bebauung auf jeden Fall abgeschwächt werden. Dies wird in Zukunft immer wieder dazu führen, dass der dringend benötigte Luftaustausch für die Innenstadt abgeschwächt wird oder ganz unterbleibt und das bei stetig steigendem Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen steigenden Verunreinigungsgrad der Luft in der Innenstadt.(Smog)

        Der aktuelle Bebauungsplan sieht eine dichtere Bebauung und eine noch größere Nähe der Häuser am Barwinkelbach vor. Dadurch wird die für die gesamte Kernstadt notwendig Frischluftschneise weiter eingeengt und das lokale Klima gefährdet. Besonders auffallend ist dabei die vorgesehene Bebauung im südöstlichen Bereich des Neubaugebietes.




      zu A 2. Vernichtung eines wichtigen Feuchtbiotops mit seltener Pflanzen- und Tierarten.

        Einführung

        Feuchtwiesen sind stets durch hohe Grundwasserstände gekennzeichnet. Zusammen mit Kleingewässern und Bächen bilden sie die frischen bis nassen Grünlandflächen. Sie sind typisch für grundwassernahe Standorte.

        Die Feuchtwiesen sind durch frühere Entwässerungsmaßnahmen und Intensivierung der Grünlandnutzung (häufige Mahd und starke Beweidung), aber auch durch Umbruch zu Ackerland zu einem stark gefährdeten Biotoptyp geworden.

        Besonders spezialisierte Tier- und Pflanzenarten wie der Große Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe, Sumpfdotterblume, Kuckuckslichtnelke und Sumpfvergißmeinnicht haben hier ihren Lebensraum. Insgesamt leben bei einschüriger Nutzung bis zu 3.500 Arten in einer Feuchtwiese.

        Durch gezielte Fördermaßnahmen (z. B. Gewässerrandstreifenprogramm des BMU, Ausgleichszahlungen) der Länder werden für den Landwirt Anreize geschaffen, eine Wiedervernässung der Wiesen zuzulassen und diese wertvollen Biotope wiederherzustellen und durch geeignete extensive Pflegemaßnahmen wie Unterlassung der Düngung und späte Mahd nachhaltig zu schützen.

        Im Barwinkeltal findet man zur Zeit noch wertvolle Biotope.


      Zerstörung gesetzlich geschützter Lebensräume:

        Die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung sind das Raumordnungsgesetz (ROG), die Landesplanungsgesetze der Länder und das Baugesetzbuch (BauGB). Darin sind zahlreiche raumordnerische Planungsinstrumente verankert, die zum Schutz der Umwelt und auch zum Schutz der Biodiversität beitragen sollen.

        Dennoch werden die ökologischen Belange in der raumplanerischen Abwägung gegenüber wirtschaftlichen Belangen (auch in Mayen) häufig zurückgestellt.

        Um dieser Tendenz entgegen zu wirken und die ökologischen Belange in der Gesamtplanung zu stärken, hat die Ministerkonferenz für Raumordnung zahlreiche Entschließungen verabschiedet, so unter anderem im Jahr 1992 zum "Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung".

        Die Empfehlungen der Ministerkonferenz sind bei der Novellierung des ROG berücksichtigt worden.

        Nach § 2 Abs. 8 ROG ist nunmehr auch die gesetzliche Verpflichtung festgeschrieben, den Erfordernissen des Biotopverbundes Rechnung zu tragen.

        Als räumliche Gesamtplanung auf lokaler Ebene hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die Anforderungen von Umwelt- und Naturschutz und Siedlungsentwicklung miteinander zu verzahnen.

        In der novellierten, seit 1998 geltenden Fassung des BauGB ist als neues Leitbild eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung verankert worden. Dennoch wurden bislang in der Praxis die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in Mayen nicht wirkungsvoll oder nicht in ausreichendem Maße planerisch umgesetzt.

        § 24 des rheinland-pfälzischen Landespflegegesetzes verbietet kategorisch, beispielsweise "hochstaudenreiche Feuchtwiesen", naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte sowie Trockenrasen zu beseitigen.

        Diese Lebensräume kommen im Gebiet des Bebauungsplanes mehrfach, großflächig und in erhaltenswerter Ausprägung vor. Sie wären sowohl durch den Bau der Häuser als auch durch die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens betroffen.

        § 24 des Landespflegegesetzes leitet sich von § 20c des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Das OVG Lüneburg hat mit einem Urteil vom 23.8.1994 den § 20c BNatSchG zu strikt zu beachtendem Recht erklärt.

        Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.6.1993 bzw. 25.5.1994 (Aktenzeichen 1 BvR 563.90) genießt das Allgemeininteresse an der Erhaltung schützenswerter Biotope grundsätzlich Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Grundeigentümers.

        Nach einem Urteil des OVG Koblenz vom 22.1.1992 (Aktenzeichen 10 C 10428.91) ist ein Verstoß gegen die möglichst weitgehende Beachtung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege nicht zulässig, da öffentliche Belange nicht ausreichend beachtet würden (siehe dazu auch BVerwG, 28.11.1988, Aktenzeichen 4 B 212.88 über Abwägungsfehleinschätzungen).

        Die Argumentation, durch Festsetzungen im Bebauungsplan könne die Bepflanzung der Grundstücke gesteuert werden, um die größten Schäden für Natur und Landschaft zu verhindern, ist im Zweifelsfalls nicht stichhaltig. Der Eigentümer kann nach § 175 (2) BauGB lediglich aus städtebaulichen Gründen, nicht aber aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gezwungen werden, ein Pflanzgebot einzuhalten.



      zu A 3. Streuobstwiesen im Barwinkel - ein Kulturgut der Region - werden vernichtet:

        Streuobstwiesen sind ein wichtiger ökologischer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. 3000 Tierarten und zahlreiche zum Teil seltene Pflanzenarten finden in Streuobstwiesen ihre Heimat. Neben diesem Artenreichtum verleihen Streuobstwiesen der Kulturlandschaft ihr charakteristisches Landschaftsbild, das sich jahreszeitlich mit seinem Blütenreichtum und seinen Früchten wandelt.

        Streuobstwiesen sind auch ein hervorragender Nahrungslieferant für viele Tierarten unserer Region, insbesondere für Vögel und Insekten.

        Der Bestand der Streuobstwiesen wurde aufgrund wirtschaftlicher Belange stark dezimiert und soll mit Hilfe gezielter Programme der Länder erhalten bzw. neu begründet werden. Die ökologische Bedeutung der Streuobstwiesen hängt mit dem besonderen Blüten- und Früchteangebot zusammen.

        Durch die extensive Bewirtschaftung entsteht ein besonders artenreicher Unterbewuchs aus verschiedensten Gräsern und Kräutern (Veilchen, Schlüsselblume, u.v.a.) mit einer speziellen und seltenen Fauna. Die Obstbäume sind häufig schon älter und bieten spezielle Lebensräume wie Flechten und Moose an den Stämmen, Totholz oder Baumhöhlen an, die in den heutigen Intensivobstanlagen fehlen.

      Die Fakten:

        Die Integrierte Umweltberatung des Landkreises Mayen-Koblenz fördert und unterstützt den Erhalt der Streuobstwiesen. Im Barwinkeltal werden mehrere großflächige Streuobstwiesen vernichtet, anstatt geschützt.



      zu A 4. Durch die Bebauung wird das Grundwasser über Gebühr belastet.

        Als Grundwasser wird der gesamte unterirdische Teil des Wasserkreislaufs bezeichnet, der in Hohlräumen des geologischen Untergrundes als zusammenhängender Wasserkörper anzutreffen ist. Grundwasser steht mit dem Boden und dem darin gebundenen Bodenwasser, aber auch mit Still- und Fließgewässern in direktem Kontakt und Austausch.

        Grundwasser entsteht weitgehend aus versickernden Anteilen der Niederschläge. Wie groß der Anteil der Niederschläge ist, die zur Grundwasserneubildung beitragen, wird im Wesentlichen von zwei Faktoren bestimmt.

        Bei starken Niederschlägen innerhalb eines kurzen Zeitraums fließt der größte Teil des Niederschlags oberirdisch ab. Weiterhin ist für die Grundwasserneubildung die Bodenart mit ihrer spezifischen Durchlässigkeit und ihrer spezifischen Wasserbindungskapazität ausschlaggebend.

        In Sandböden können Niederschläge sehr schnell versickern, während sich das Niederschlagswasser auf "dichten" Lehm- und Tonböden staut und nur langsam versickert, teilweise aber auch oberirdisch abfließt oder verdunstet.

        Das Grundwasser ist kein unbelebtes System, sondern stellt ebenso ein Ökosystem dar, wie Oberflächengewässer auch. Zahlreiche Bakterienarten sind an die besonderen Lebensbedingungen im Untergrund angepasst.

        Einige Arten bauen beispielsweise Sulfat und Nitrat ab und gewinnen aus diesen Prozessen Energie zum Wachstum. Zu der Vielfalt an Bakterien gesellen sich Pilze, Einzeller und mehrzellige Kleinstlebewesen, die alle zusammen eine wichtige Aufgabe bei der Selbstreinigung erfüllen.

        Die Grundwasserqualität wird neben geogenen Faktoren maßgeblich durch die Bodenbelastung mit Schadstoffen und die Filtereigenschaften des Bodens beeinflusst.

      Warum erwähnen wir das alles?

        Die Bedeutung des Grundwassers im Naturhaushalt, zum Beispiel hinsichtlich der Speisung von Oberflächengewässern und Feuchtgebieten oder zum Erhalt seltener und wertvoller Quellbiotope, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

        Werden die ökologischen Wechselbeziehungen zwischen Grundwasser und den von ihm abhängigen Ökosystemen einmal aus dem Gleichgewicht gebracht, bzw. die Waldabschnitte oder Feuchtwiesenstandorte des Barwinkeltals trockengefallen sind, müssen gewaltige Anstrengungen zur Behebung der Schäden unternommen werden.


      Wer trägt hierfür die Verantwortung und übernimmt die Kosten dieser Maßnahmen?

        Andere Städte und Gemeinden unterstützen durch gezielte Fördermaßnahmen (z. B. Gewässerrandstreifenprogramm des BMU, Ausgleichszahlungen) die Landwirt, damit Anreize geschaffen werden, eine Wiedervernässung der Wiesen zuzulassen und diese wertvollen Biotope wiederherzustellen und durch geeignete extensive Pflegemaßnahmen wie Unterlassung der Düngung nachhaltig zu schützen.


      Foto: Nach den Plänen der Stadt soll genau hier eine Straße gebaut werden.

        Was anderen Orts geschützt und gepflegt wird, da verkennen die Verantwortlichen der Stadt Mayen die Bedeutung des Grundwassers im Barwinkeltal. Stattdessen arbeiten sie an einer Trockenlegung dieses Schutzgebietes und nehmen sogar eine Verschlechterung der Grundwasserqualität in Kauf (siehe Hydrogeologie-Bericht der Firma WPW Geoconsult).


      zu A 5. Wasserschutzwürdiger Bachlauf und Wasserquellen:

        Wasserhausgesetz § 1a Grundsatz

        Der Barwinkelbach und die vorhandenen Wasserquellen im Barwinkeltal sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.

        Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.

        Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.

        Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten.

        Durch Landesrecht wird bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.

      Unterschutzstellung schützenswerter Natur- oder Landschaftsteile

        Biotopkartierung

        Unter dem Begriff Biotopkartierung werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, die sich im weitesten Sinne mit der Erfassung von Lebensräumen der Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften befassen.

        Aus organisatorischen Gründen werden bei der unteren Naturschutz-behörde auch die sonst streng als Artkartierungen definierten Erfassungen der Verkommen und Verbreitung von Tieren und Pflanzen unter diesem Begriff geführt.

        Biotopkartierungen sollen den Behörden aufzeigen, wo besonders schutzwürdige Landschaftsteile oder Arten vorkommen. Mit diesen Informationen können Beeinträchtigungen vermieden und evtl. erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flächen ergriffen werden.

        Die Biotopkartierungen im Barwinkeltal ist mit einer Biotopverbundplanung kombiniert, um die gewonnenen Kenntnisse über die Lebensräume gleichzeitig für deren nachhaltige Sicherung und Verbesserung verwenden zu können.

        Um später die Biotopkartierungen bei der Erstellung oder Aktualisierung kommunaler Landschaftspläne einfließen lassen zu können, wurden als Abgrenzungen der zu bearbeitenden Flächen eine politische Grenze gewählt (sie dient zum Schutz des Barwinkelbaches mit Feuchtwiesen).

      Die weiteren Gründe für die Ablehnung werden nachfolgend dargestellt:

        Verlust eines etwa 12,00 ha großen Barwinkeltals mit den typischen Standortbedingungen und Biotopelementen als Lebensgrundlage einer an feuchte und nasse Lebensräume angepassten Tier- und Pflanzenwelt.

        Verlust von Flächen mit großer Bedeutung für das Wasserpotential aufgrund des oberflächennah anstehenden Grundwassers und des hohen Retentionsvermögens.

        Verlust von Niederungsböden mit ihren Funktionen vor allem als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, als Filter und Puffer von Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers, als Träger des biotischen Ertragspotentials und als Standort für die natürliche Vegetation.

        Verlust von Freiflächen die eine große Bedeutung für das Stadtklima nachweisen.

        Durch das Vorhaben sind erhebliche und nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt nicht zu vermeiden. Trotz der Durchführung von Minimierungsmaßnahmen verbleiben erhebliche Eingriffe in die Landschaftspotentiale Boden sowie Arten und Biotope.


      Foto: Das Barwinkeltal mit seiner Talsohle (Feuchtwiese). Nach den Plänen von CDU, FDP und SPD sollen genau hier Wohnhäuser entstehen.

        Die Fakten:

        Der Barwinkelbach mit seiner Talsohle (Feuchtwiesen und Feuchtwiesenbrachen, die z.T. sogar nach § 24 Landespflegegesetz geschützt sind) ist in der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz als Schongebiet (III) bewertet und muss deshalb von jeder Art der Bebauung freigehalten werden (Straßenbau, Regenrückhaltebecken, Kinderspielplatz usw.)!

        Aus landespflegerischer Sicht ist dem Schutzgut Grundwasser generell eine hohe Schutzwürdigkeit zuzusprechen. Es gilt, die Wassermenge und -güte des ober- und unterirdischen Wassers zu erhalten, zu erneuern und nachhaltig zu sichern. Zum Wasserhaushalt des Planungsraumes liegen viele Grundinformationen vor.

        Im Hydrogeologie-Bericht der Firma WPW Geoconsult wird deutlich, dass der Talboden stark vernässt und sumpfig ist. Dies lässt auf Staunässe und auf einen geringen Flurabstand des Grundwassers schließen.

        Es befinden sich auch mehrere Wasserquellen im Hangbereich, die möglicherweise Trinkwasserqualität besitzen. Eine ganz bekannte Trinkwasserquelle findet man auf der Spiegelseite des Hanges im Eiterbachtal, die "Narrenbornquelle".



      zu A 6. Zerstörung der Kulturlandschaft:

        Das Zusammenspiel von Eigenart und Vielfalt in Bezug auf Tier- und Pflanzenwelt bestimmt die Schönheit des Barwinkeltals. Insbesondere aber auch die Wechselwirkung zwischen Bachlauf, Feuchtbiotop, Wiesen, Sträuchern sowie Laubbäumen und den angrenzenden Stadtwald verleiht dem Barwinkeltal eine hohe Bedeutung mit ausgesprochener Schönheit für das Landschaftsbild von Mayen und ist damit für die breite Bevölkerung als zwingend erhaltenswert einzustufen, so beschreibt die Firma Kohns im landespflegerischen Fachbeitrag das Barwinkeltal.

        In den nächsten Jahren sind viele weitere Projekte im Barwinkeltal zur Umsetzung vorgesehen. Die zahlreichen Naturzerstörungen werden ihre Auswirkung auf die ökologische Wertigkeit der Region fordern, falls schon bald damit begonnen wird, die ursprüngliche Vielfalt der Kulturlandschaft im Barwinkeltal zu zerstören.

        Fest steht, dass die politisch Verantwortlichen der Stadt nicht zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten beitragen. Stattdessen wirken sie daraufhin, das Barwinkelschutzgebiet zu schädigen.


      Die Fakten:

        Dieses Verhalten ist im Zusammenhang der Maßgabe mit der für das Gebiet ernannten Rechtsverordnung verboten!

        So entstehen durch die vorgesehene Bebauung und Erschließung Eingriffe in Natur- und Landschaft gemäß § 8 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ und § 4 LANDESPFLEGEGESETZ RHEINLAND-PFALZ.




      zu A 7. Zerstörung eines beliebten Naherholungsgebietes:

        Der Mensch nutzt Natur und Landschaft seit jeher zur Erholung. Ein besinnlicher Spaziergang im Wald hilft vielen stressgeplagten Bürgern, ihre "Batterien" wieder aufzuladen.

        Das Barwinkeltal ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Es ist eines der letzten bedeutenden Mayener Naherholungsgebiete, die auch aus der Innenstadt problemlos ohne Auto erreichbar sind und die sich deswegen für den täglichen Feierabendspaziergang besonders anbieten.

        Diese Ansicht findet sich auch im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein von 1988, der die nordwestlich an Mayen angrenzenden Flächen ausdrücklich für die Naherholung empfiehlt.

        In Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten Jahren in der Stadt Mayen weitere 852 ha Baugebiete geplant sind, sind stadtnahe Erholungsgebiete ein Muss, wenn man die lokale Erholung für die Bürgerinnen und Bürger bieten will.




      zu A 8. Vogelschutzgebiet nach EU-Richtlinien:

        Im Barwinkeltal findet man Naturräume, in denen bedeutende Vorkommen bedrohter Vogelarten bestehen. Zusammen mit dem angrenzenden Stadtwald ist das Barwinkeltal gleichzeitig dafür bekannt, dass es als wichtiges Rast- und Überwinterungsplatz, Vermehrungs- und Mausergebiet den bedrohten Vogelarten dient (Wespenbussard, Haselhuhn, Eisvogel, Neuntöter, Schwarzspecht, Schwarzkelchen). Nach einer EU-Richtlinie müssen solche Räume als Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden.

      Foto: Feuchtwiese u. angrenzender Stadtwald ist ein wichtiges Vogelschutzgebiet.

        Dies ist besonders vor dem Hintergrund zu sehen, dass ungeachtet aller ökologischen Beeinträchtigungen der Stadt Mayen (Kesseltallage), das Barwinkeltal immer noch zu den wichtigsten Feuchtgebieten von Mayen zu rechnen ist. Gerade die an Feuchtwiesen und Flachwasserbereiche gebundenen Vogelarten haben hier einen Schwerpunkt im Brut- und Rastgeschehen. Großflächige Feuchtwiesen sind in Mayen eine Seltenheit geworden.




      zu A 9. Entgegenlautende Aussagen in raumordnerischen Planwerken:

        Der noch geltende Mayener Flächennutzungsplan von Ende der 70er Jahre schlägt eine Ausweisung des Barwinkels bis tief in den Wald hinein als Baugebiet vor. Anders als von der Stadt dargestellt, ist dies auf keinen Fall eine planerische Festlegung, anderslautende Aussagen rühren entweder aus Inkompetenz oder bewusster Täuschungsabsicht her.

        Der Flächennutzungsplan ist in Rheinland-Pfalz weder behörden-, noch rechtsverbindlich, sondern lediglich berücksichtigungspflichtig. Die Bauleitplanung kann problemlos zu anderen Ergebnissen kommen als die ungenauere Flächennutzungsplanung!

        Außerdem ist der heute gültige Flächennutzungsplan anerkanntermaßen mangelhaft und wird zur Zeit neu aufgelegt.

        Mit Flächenkauf und weiteren Maßnahmen zu beginnen, bevor der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, ist eine recht optimistische Handlung der Stadt. Bereits geflossenes Geld könnte sich als Fehlinvestition erweisen.




      zu A 10. Nach entgegenlautenden Aussagen besteht ein erhöhter Ausgleichsbedarf an Grünfläche.

        Der CDU-Sprecher für Bau- und Planungsangelegenheiten behauptet:" Im Barwinkel wird keine Idylle zerstört. Wir haben in diesem Bereich soviel Grün, dass noch nicht einmal Ausgleichsflächen nötig sind".

      Die Fakten:

        In der landespflegerischen Voreinschätzung zum geplanten Neubaugebiet "Hinten im Heckenberg" heißt es entgegen den Aussagen des CDU- Sprechers unter anderem:

        "Da für die Bebauung neben Ackerflächen auch Grünlandflächen in Anspruch genommen werden, besteht ein erhöhter Ausgleichsbedarf. Dazu eignen sich Randflächen innerhalb des Baugebietes, insbesondere Böschungsflächen, die durch die Erschließung im hängigen Gelände entstehen. Weiterhin kann sicherlich ein Teil der Talsohle, insbesondere Ackerflächen aufgewertet werden.

        Für die o.g. wertvollen Biotopbereiche kann allerdings kaum ein Ausgleichsfaktor in Rechnung gestellt werden. Daher dürften insgesamt nach unserer überschlägigen Einschätzung noch zusätzliche Kompensationsflächen außerhalb des Plangebietes anfallen.

        Der Umfang dieser Flächen kann zur Zeit noch nicht ermittelt werden, da dieser maßgeblich von dem Erschließungskonzept und den Bauflächen abhängig ist."


      Gesetzesvorlagen:

        Ein Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebiets- und Verkehrsflächen, durch die eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von Natur und Landschaft hervorgerufen wird.

        Dies stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 4 LPflG dar, der - sofern unvermeidbar - gemäß § 8 BnatSchG und § 5 Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen ist.

        Für die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Konflikte müssen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit / das Leistungsvermögen des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild innerhalb des betroffenen Planungsraumes gleichartig zu erhalten oder nachhaltig wiederherzustellen bzw. das Landschaftsbild auch neu zu gestalten.

        Falls ein Ausgleich des Eingriffs nicht möglich ist, sind Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durchzuführen, die geeignet sind, die durch den Eingriff gestörten Funktionen der Landschaft an anderer Stelle oder in ähnlicher Weise zu gewährleisten (Ersatzmaßnahmen).


      Konflikt:

        Nicht ausgleichbar sind die Beeinträchtigungen durch die Flächenversiegelung auf den Bodenhaushalt, da im Stadtgebiet von Mayen keine geeigneten Flächen für eine Entsiegelung zur Verfügung stehen.

        Hier müssen geeignete Ersatzmaßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktion durchgeführt werden. Die Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes wird durch die schlechten Versickerungsbedingungen, die im Barwinkeltal vorzufinden sind, intensiviert.



      zu A 11. Es muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden.

        Für das Projekte "Hinten im Heckenberg", muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 UVPG (UVP) durchgeführt werden. Die UVP ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Zweck der UVP ist die frühzeitige und umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen von Vorhaben auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft.




      zu A 12. Kurze Anmerkung zu den ökologischen Bedenken.

        Noch kann Mayen ein naturnahes, malerisches Barwinkeltal mit dem damit verbundene Feuchtbiotop bzw. Waldgebiet nachweisen.


      Aber wie lange noch?

      Foto: Das Barwinkeltal

        Viele Pflanzen und Tiere benötigen jedoch besonderen Schutz, um überleben zu können. Wir müssen die Natur vor dem Menschen, aber auch für den Menschen schützen. Denn der Erlebnisraum Natur ist unsere Lebensgrundlage und bietet Erholung vom Alltag. Zum nachhaltigen Schutz von Natur und Landschaft ist Vorsorge notwendig.

        Bedingung ist, dass wir sorgsam mit der Natur umgehen und einen Sinn für die Überlebensansprüche von Pflanzen und Tieren entwickeln. Wir fügen der Natur oft unbemerkt und in kleinen Schritten Schaden zu.

        Der einzelne Eingriff ins Naturgeschehen führt dabei nicht immer zu großen Schäden.
        Erst die Summe vieler kleiner Eingriffe verursacht im Laufe der Zeit nicht rückgängig zu machende Zerstörungen


B) Die zu erwartenden Kosten für die leere Stadtkasse:


      zu B 1. Die schwierige topografische Situation:

        Schon vor Jahren hat die "Stadtregierung" Bebauungspläne im Barwinkeltal abgelehnt, mit der Begründung die starke Hanglage (bis zu 18%) und den daraus resultierenden, möglicherweise unübersehbaren Folgekosten für die Stadt.

        Dies betrifft insbesondere die Kosten für Bau und Unterhaltung von Straßen aber auch Wege, Plätze, Grünanlagen und Straßenbeleuchtung; darüber hinaus die Ver- und Entsorgung von Regenwasser und Brauchwasser.

        Im Hydrogeologie-Bericht der Firma WPW Geoconsult wird deutlich, dass bei der bereichsweise starken Neigung der Geländeoberfläche (bis 25°) die Gefahr besteht, dass im Hangbereich die konzentrierte Einleitung von Wasser die Scherfestigkeit des Gesteins herabgesetzt und Rutschungen auslösen wird.




      zu B 2. Flächen- und Bodenversiegelung und ihre Folgen:

        Bei der Versiegelung ist die Erdoberfläche durch verschiedene Materialien so bedeckt, dass weder ein Austausch mit der Atmosphäre möglich ist noch Regenwasser versickern kann. Hauptursachen sind Wohnungs- und Straßenbau sowie Industrieansiedlungen.

        Folgen der Flächenversiegelung sind die Beeinträchtigung wichtiger natürlicher Bodenfunktionen, besonders als Filter und Speicher von Niederschlagswasser. Die mit der Flächenversiegelung verbundene Einleitung des Wassers in die Kanalisation und Oberflächengewässer ist eine wesentliche Ursache für Hochwasserkatastrophen.

        Die Bodenversiegelung hat für Mensch und Natur zahlreiche negative Auswirkungen:

          a) Verlust von wertvollem Lebensraum für Tiere und Pflanzen

          b) Unterbindung der Grundwasserneubildung

          c) Die mit der Flächenversiegelung häufig verbundene Ableitung von Niederschlagswasser im Rahmen der Stadtentwässerung führt zu Schadstoffbelastungen von Oberflächengewässern durch Regenüberläufe.

          d) Durch den verstärkten oberflächlichen Abfluss von Niederschlägen kommt es gehäuft zu Hochwasserschäden.

          e) Versiegelte Flächen verstärken Klimaextreme, wie z.B. Hitze und Schwüle, begrünte Flächen hingegen mildern sie bedingt durch eine erhöhte Wasserverdunstung ab.

          f) Die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation trägt zu einer Belastung der Kläranlagen bei

          g) Eine großflächige Versiegelung fördert in den angrenzenden Gebieten eine übermäßige Staubentwicklung.




      zu B 3. Der Bau von zwei Regenrückhaltebecken, sowie deren Unterhaltung und Pflege:

        Die Ver- und Entsorgung der Niederschläge im Neubaugebiet Barwinkel erfolgt durch die zu erweiternden Netze der örtlichen Versorgungsträger in diesem Fall die Stadtwerke Mayen.

        Das Erd- und Grundbauinstitut WPW Geoconsult hat im Planungsgebiet eine Erkundung der Versickerungsfähigkeit durchgeführt.

        Es wurde unter anderem dabei festgestellt, dass im weitaus größten Teil des geplanten Wohngebietes ungünstige Bedingen für die Versickerung von Niederschlagswasser vorliegen.


      Fakten:

        Im Talboden sind mehrere Meter mächtige, feinkörnige Böden mit geringer Durchlässigkeit vorzufinden. Außerdem liegt ein geringer Flurabstand des Grundwassers bzw. oberflächennahe Staunässe vor.

        Im Bereich der Hänge befindet sich oberflächennahes durchlässiges Festgestein, aber die erhebliche Geländeneigung von bis zu 18% sowie die dichte Bebauung lassen eine Versickerung dort nur sehr eingeschränkt zu und wird von WPW Institut als sehr kritisch eingestuft und kann deshalb nicht empfohlen werden.

        Im Hydrogeologie-Bericht der Firma WPW Geoconsult wird deutlich, dass aus geotechnischer Sicht der Talboden für die Errichtung von Versickerungsmulden nicht geeignet ist.

        Im Laufe der Zeit ist mit einer deutlichen Abnahme der Durchlässigkeit z u rechnen. Die Leistung der Versickerungsanlage wird entsprechend zurückgehen, so dass eine gezielte Versickerung von Oberflächenwasser dann nicht mehr möglich sein wird.

        Trotz alledem sollen im Barwinkelbach zwei Retentionsräume (Regenrückhaltebecken) gebaut werden, die die Stadtkasse nicht nur langfristig über Gebühr belasten sondern auch an der unteren Grenze der Gesetzmäßigkeit liegen.

        Des weiteren muss ein zusätzliches Muldenrückhaltesystem gebaut werden, damit die darüber hinaus gehende, vom geplanten Wohngebiet anfallende Regenwassermenge bewirtschaftet werden kann.




      zu B 4. Der Kanal im Heckenberg muss neu gebaut werden

        Die durch die Stadt Mayen führende Verrohrung im Umfeld des geplanten Projektes (Heckenberg, Finstingenstr., Gartenstr. bis hin zur Nette) ist in der Vergangenheit bereits häufiger überlastet gewesen und hat Schäden verursacht.

        Ein Anschluss eines weiteren Baugebiets (ca.96.000 qm bebaute Fläche) an diesen Kanal kann unter diesem Geschichtspunkt nicht empfohlen werden.

        Die Folge wäre ein Neubau des Kanals bis zur Nette. Die Kosten für diese Maßnahme tragen alle Bürger der Stadt Mayen.



      zu B 5. Die freiwillige Übernahme von Erschließungskosten der bestehenden Häuser durch die Stadt Mayen !

        Im angedachten Bebauungsplangebiet befinden sich einige Wohnhäuser, die zum Teil keinen Bedarf an eine Neuerschließung haben. Da aber nach geltendem Recht alle im Bebauungsplangebiet liegenden Grundstückseigentümer die Zahlung von Entwicklungskosten übernehmen müssen, gibt es einen Interessenkonflikt zwischen den seit langen bestehenden Wohneinheiten und den Befürwortern des Neubaugebietes.


      Foto: Bestehende Häuser im Barwinkeltal.

        Dieser Konflikt wurde bei der 12. Sitzung des Fachbereichsausschusses 4 der Stadt Mayen am 18.Juli 2000 im öffentlichen Teil unter der Leitung von Bürgermeister Bernhard Mauel erörtert.

        Dabei wurde folgende Anfrage der SPD an Bernhard Mauel gestellt: Bei den bestehenden Häusern gibt es Schwierigkeiten bezüglich der Erschließungskosten. Die Stadt will für sie die Anliegerkosten übernehmen.

      Wie hoch sind die Kosten hierfür?

        Über die Erschließungskosten die die Stadt übernehmen soll, reden wir hier nicht, da es sich um eine öffentliche Sitzung handelt, antwortete der damalige Bürgermeister Bernhard Mauel auf die Anfrage der SPD.




      zu B 6. Keine Konzeption eines kindergerechten Städtebaus im Barwinkel.

        Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Umgebung auf, die hauptsächlich nach den Bedürfnissen der Erwachsenen gestaltet ist. Die Grundrisse von Häusern und Wohnungen, Straßen und Plätzen, aber auch die Grünanlagen müssen auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe abgestimmt werden. Aber gerade die junge Generation wird stark von ihrer Umwelt geprägt. Dies trifft insbesondere auf die Konzeption von neuen Baugebieten zu.


      Die Fakten:

        Die allgemeinen Ziele der Bebauungspläne "Hinten im Heckenberg" sehen keinen Spielplatz vor, obwohl dies die Stadt Mayen im Neubaugebiet "Urkelskaul" aus den zurückliegenden Erfahrungen der Städteplanung gelernt haben müsste.

        Hier wurde der Spielplatz im Nachhinein geplant, mit der Folge, dass der Spielplatz teils unerreichbar für die Kinder ist. Es zeigte sich, dass die Verantwortlichen der Stadt nicht auf Funktionalität und zeitgemäße Installationen geachtet haben.

        Neben den städtebaulichen Aspekten spielt auch die Einbeziehung der Bewohner eine große Rolle. Denn schließlich soll mit ihnen und für sie gestaltet werden.

        Wenn die Bedürfnisse von Eltern und Kindern, ihre Anregungen und Wünsche in die Planung einbezogen werden, erhöht das die Akzeptanz und fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl im neuen Wohnviertel.

        Bauen und Planen für Kinder heißt für die nächste Generation optimale Lebensbedingungen zu schaffen. Deshalb sollte im Barwinkeltal eine zeitgemäße Planung, sowie eine zeitgemäße Installation eines Kindergerechten Städtebaus mit einfließen, damit die jetzt schon dort lebenden Bürger auch Planungssicherheit erhalten.

        Zur Fortbewegung sind Kinder und Jugendliche weitgehend auf die Benutzung von Fuß- und Radwegen angewiesen. Damit dies gefahrlos möglich ist, sind bei Planung auch der Fuß- und Radwege zu berücksichtigen.

        Alle am Planungsprozess Beteiligten sind aufgefordert für ihre Kommune ein gutes Klima auch für Kinder zu schaffen.




C) Fachlich fundierte Bedenken bezüglich der Regenentwässerung:





D) Fachlich fundierte Bedenken bezüglich des Straßenbaus bzw. Straßenführung


      zu D 1. Zerschneidung von Lebensräumen:

        Der Bau von Verkehrsanlagen verursacht tiefgreifende Veränderungen und Beeinträchtigungen der Umwelt, die weit über die direkte Inanspruchnahme von Freiflächen hinausgehen und mit vielfältigen Nutzungs- und Funktionseinschränkungen verbunden sind.

        So tragen insbesondere die geplante Straßenführung im Barwinkeltal wesentlich zur Zerschneidung und Verinselung funktional zusammenhängender Lebensräume bei. Größere, unzerschnittene Räume sind aber eine wichtige Voraussetzung für einen wirksamen Arten- und Biotopschutz, für die Förderung der natürlichen Sukzession und der Tierwanderungen.

      Foto: Im Baugebiet Urkelskaul wurde ein Feuchtgebiet mit Bachlauf bebaut mit der Folge dass, die einst vorhandene Artenvielfalt gänzlich vernichtet wurde.

        Die Überquerung von Straßen gerät jährlich für Tausende von Tieren zur tödlichen Falle. Die fortschreitende Landschaftszerschneidung schränkt dabei den genetischen Austausch zwischen verschiedenen Populationen ein und gefährdet den Bestand von Arten.




      zu D 2. Die schwierige topografische Situation:

        Im Planungsgebiet findet man eine sehr schwierige topografische Situation vor. Die Hangfläche weist eine Steigung von bis zu 18% auf und beim Straßenbau muss mit einer Steigung von bis zu 11% gerechnet werden.

        Um so unverständlicher ist es, dass, obwohl die Planung die bereis zum dritten Mal neu aufgelegt wurde, die Höhenlinien des Bebauungsgebiets in keinster Weise berücksichtigt werden. Auch architektonisch lässt das Bebauungskonzept der Firma Gebig nicht auf eine städtebauliche Vielfalt schließen.




      zu D 3. Die Haupterschließung wird jetzt doch über den Heckenberg geplant:

        Interne Erschließung:

        Je größer die Nutzungsdichte, desto größer ist das Verkehrsaufkommen und damit auch die Nutzungskonflikte in den öffentlichen Straßenräumen. Für einen gefahrlosen Aufenthalt im Straßenraum ist eine Beschränkung der Nutzungsdichte je nach Lage im Baugebiet erforderlich. Danach soll vor allem in Randbereichen (Zone mit den längsten Anfahrtswegen) eine lockere Bebauung und in Eingangs- bzw. zentralen Stadtbereichen (Zone mit den kürzesten Anfahrtswegen) eine verdichtete Bebauung (max. 2- bis 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung) mit Gemeinschaftsstellplätzen vorgesehen werden.

        Bei der 12. Sitzung des Fachbereichsausschusses 4 der Stadt Mayen am 18.07.2000 und bei der Einwohnerversammlung der Stadt Mayen am 5.Oktober 2000 wurde der Bebauungsplanentwurf von der Firma Gebig den Bürgern der Stadt, insbesondere den Anwohnern des Heckenberges, vorgestellt.

        Die Haupterschließung (6,5m) erfolgt über die Königbergstraße und weiter über den Bereich Barwinkel zum südlich gelegenen Baugebiet "Urkelskaul". Eine untergeordnete Erschließung ist zunächst über die "Alte Hohl" und den Weg "Am Barwinkel" vorgesehen.

        Den zahlreich erschienenen Bewohnern des Heckenbergs wurde aufgrund ihrer Bedenken mitgeteilt, dass eine Erschließung über den Heckenberg nicht geplant sei, sondern dort wäre lediglich ein Fußweg vorgesehen.

        Beim neuen Bebauungsplan ist diese jedoch genau entgegen den Vorstellungen der Anwohner "Heckenberg" und entgegen der Aussage der Firma Gebig vorgesehen, da jetzt die Haupterschließung des Gebietes über die Straße "Am Heckenberg" erfolgt (siehe Foto).

      Foto: Der Heckenberg

        Eine untergeordnete Erschließung ist über den Weg "Am Barwinkel" vorgesehen. Die vorgesehene Erschließung über die Königbergstraße wird nicht realisiert und somit bleibt das stark frequentierte Knüppchen (Gymnasium) eine Sackgasse.




      zu D 4. Das Gymnasium/Knüppchen wird nicht an das Neubaugebiet angeschlossen.

        Wie der neue Bebauungsplan zeigt, verzichtet man auf eine Erschließung über die Königsbergstraße. Dieses hat die Folge, dass der ganze Bereich Knüppchen/Gymnasium nach wie vor eine Sackgasse bleibt, obwohl gerade hier zwingend eine Abhilfe zu schaffen wäre.

        So kommt es im Winter aufgrund von Eis- und Schneeglätte auf der einzigen, extrem ansteigenden Zufahrtsstraße zum Gymnasium nicht nur zu Behinderungen, sondern ein Passieren ist oft nicht möglich. Rettungstechnisch gesehen sicherlich ein unhaltbarer Zustand, den man mit einer Erschließung über die Königbergstraße (wie zuerst vorgesehen) einfach beseitigen könnte.

        Eine eventuelle Anbindung über die Stettinstraße ist unter dem landespflegerischen Gesichtspunkt (vorhandene Streuobstwiesen) eher unwahrscheinlich.



      zu D 5. Bedenken des Technischen Beirats des Fachbereiches 4 zur Anbindung des Neubaugebiets:

        In der 12. Sitzung des Fachbereichesausschusses 4 der Stadt Mayen am 18.07.2000 hielt selbst der technische Beirat von CDU die beiden Erschließungsstraßen über den Möhren, Gymnasium und Königsbergstraße, sowie Westbahnhofstraße, Alte Hohl, und Barwinkel für nicht ausreichend.

        Für die Verkehrsführung der Baugebiete schlägt der technische Beirat eine dritte Erschließungsstraße vor. Im aktuellen Bebauungsplan wird diesen Bedenken keine Rechnung getragen und sogar die schmälere Heckenbergstraße als Haupterschließungsstraße favorisiert.

        Auch der technische Beirat der SPD äußert sich über die verkehrsmäßige Erschließung kritisch und fügt den Bedenken der CDU sachrichtig hinzu, dass sie sich ebenfalls Sorgen machen, da die Barwinkelstraße viel zu schmal wäre.




      zu D 6. Generelle Probleme der Verkehrsanbindung:

        Die Verkehrsanbindung würde weitestgehend über die Westbahnhofstraße und den Möhren erfolgen.

        Da die lockere Bebauung und die Steilheit der Straßen eine Versorgung mit ÖPNV mehr oder weniger unmöglich macht, wird für jeden Weg in die Stadt - sei es Schul- oder Kindergartenbesuch oder erst recht Einkaufen - das Auto benötigt.

        Die Eisenbahnbrücke am Westbahnhof ist allerdings schon jetzt ein unbeliebtes Nadelöhr; der Heckenberg (Gymnasium) im Winter häufiger unpassierbar.

        Modellrechnung:

          135 neu zu bauende Häuser, entspricht mindestens 135 Haushalten. Die Kinder müssen mit dem Auto zur Schule oder zum Kindergarten gebracht werden, sind zwei Hin- und Rückwege täglich, macht 540 Fahrten. Angenommen, beide Elterneile arbeiten, fahren einmal täglich zur Arbeit und zurück, sind weitere 540 Fahrten. Macht ohne Einkäufe oder Freizeitfahrten 1080 zusätzliche Fahrten täglich; realistischer ist wohl ein Wert von 1400 bis 1600 Fahrten, die sich hauptsächlich zu den Stoßzeiten durch die bestehenden Nadelöhre quetschen.




      zu D 7. Über den Barwinkelbach werden drei Straßen gebaut:

        Im Bebauungsplan "Hinten im Heckenberg" wird behauptet, dass die innere Erschließung des Gebietes das vorhandene Wegesystem aufgreife. Dies ist nicht haltbar, da sich zur Zeit im Planungsgebiet ausschließlich nur ein Feldweg mit einer Breite von ca.2m befindet, der den Bachlauf nur einmal überquert. Hierfür ist der Bachlauf lediglich auf die Breite des Feldweges verrohrt. Ansonsten findet man den Bachlauf nicht nur naturnah vor, sondern man findet auch wertvolle Landschaftspotentiale in der Talsohle des Barwinkelbaches.

        Ebenfalls sind Feuchtwiesen vorhanden, die in der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz erfasst und sogar als Schongebiet bewertet werden. In der offiziellen Biotopsystemplanung Rheinland-Pfalz ist für den Bachlauf eine naturnahe Entwicklung dargestellt und auf der Talsohle soll sich Mager- und Feuchtgrünland entwickeln. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Bachlauf mit seiner Talsohle (Feuchtwiesen und Feuchtwiesenbrachen) nach § 24 Landespflegegesetz geschützt ist und deshalb nicht bebaut werden darf.

        Dazu gehört auch der Bau von drei Straßenzügen in einer Breite von 5,50 m, die den Barwinkelbach überqueren sollen. Nach § 76 Landeswassergesetz bedürfen "Anlagen an Gewässern" der Genehmigung. Als Anlagen sind nicht nur Gebäude oder Wege anzusehen, sondern auch "Veränderungen der Bodenoberfläche". Sollten auch die Häuser weiter als 10 m vom Gewässer entfernt errichtet werden, ist eine Ausnahmegenehmigung für die unvermeidlichen Bodenbewegungen erforderlich. In der Regel wird eine solche von der Unteren Wasserbehörde nicht gewährt.

        Rheinland-Pfalz steckt viele Millionen Euro in die Aktion Blau, mit der die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer wiederhergestellt werden soll. Ein Aktionsschwerpunkt sind Bachrenaturierungen. Der Plan, Uferstreifen zu verbauen und ein Regenrückhaltebecken in einem der letzten naturnahen Bäche Mayens zu errichten, mutet vor diesem Hintergrund ein wenig eigenartig an.



E) Bedenken hinsichtlich einer geplanten Bebauung bis an Grenzbereiche


      zu E 1. Bedenken hinsichtlich einer geplanten Bebauung bis an die Grenze des Mayener Stadtwaldes:

        Der Waldrand erfüllen neben der Belebung des Landschaftswertes und Schutz der dahinterliegenden Waldbestände auch eine wichtige Aufgabe im Naturschutz. Er ist eine biotopreiche Übergangszone zwischen Wald und Feld und wird deswegen als wichtige Biotopvernetzungsstruktur einzustufen.

        Neben besonders vielen Vogelarten, leben hier Fledermäuse, Waldameisen und Schlupfwespen. Frühblühende Weiden- und Haselgewächse sind wichtige Nährgehölze für Bienen und Schmetterlinge. Der richtige Aufbau eines Waldrandes ist entscheidend. Er gliedert sich in Krautzone, Strauchzone, Übergangszone und Waldbestand. So kann der Waldrand seine ganze ökologische Vielfältigkeit entwickeln und gleichzeitig dem Wald einen optimalen Schutz gegen Windbruch bieten.


      Foto: Der Stadtwald im Barwinkeltal soll bebaut werden.

        Beim derzeitigen Trend zur naturnahen Waldwirtschaft gibt es in zunehmendem Maße Mischbestandswirtschaft mit möglichst hohem Naturverjüngungsanteil und langen Verjüngungszeiträumen. Auf Kahlschläge wird dabei weitgehend verzichtet. Heutzutage selten, aber historisch wie ökologisch interessant ist die Nieder- und Mittelwald -wirtschaft. Sie beruht u.a. auf einer Verjüngung der Bestände in Intervallen von wenigen Jahren durch Stockausschlag und Wurzelbrut.

        Diese Nieder- und Mittelwaldbestände unterscheiden sich dadurch in ihrem Bestandesbild deutlich vom Hochwald. Wegen ihrer vielfältigen Funktionen soll die Forstwirtschaft nach § 1 Bundeswaldgesetz öffentlich gefördert werden.

        Die Förderung ist vor allem auf die Schaffung von Rahmenbedingungen gerichtet, die den Betrieben die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes ermöglicht.


      Die Fakten:

        In einem Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 25.04.2001 Fachbereich 3 wurde uns mitgeteilt, dass die starke Durchforstung des Buchenwaldes am Randbereich des beplanten Neubaugebiets einer Überführung des Niederwaldes in den sogenannten Mittelwald diene und eine besonders wertvolle ökologische Maßnahme darstelle.

        Dies wurde uns ebenfalls vom Oberförster bei einer Besichtigung der ökologischen Maßnahmen in diesem etwa 55 Jahre alten Traubeneichen-, Hainbuchen- und Buchenbestandes versichert.

        Der Stadtförster führte weiter aus, dass diese Maßnahme zu einem Haselhuhnbiotop; Wildäsung und Waldvitalisierung führen sollen und sogar vom Land gefördert werde.

        Im Konzept des Bebauungsplanes "Hinten im Heckenberg" werden die oben aufgeführten ökologischen Maßnahmen jedoch nicht erwähnt und berücksichtigt, stattdessen bis in den Waldrand hinein ein Bebauungsplan favorisiert.




      zu E 2. Bedenken hinsichtlich einer geplanten Bebauung bis an die Grenze des militärischen Sicherheitsbereiches der Bundeswehr:

        Das Neubaugebiet grenzt direkt an den militärischen Sicherheitsbereich der Bundeswehr.

        Damit hält man den nötigen gesetzlichen Mindestabstand nicht ein. Außerdem grenzt das Gebiet an das ehemalige Munitionslager an.




      zu E 3. Bedenken hinsichtlich einer Bebauung an Gewässer:

        Siehe Argumente D 7

        Nach § 76 Landeswassergesetz bedürfen "Anlagen an Gewässern" der Genehmigung......
        Rheinland-Pfalz steckt viele Millionen DM in die Aktion Blau....



F) Generelle Bebauungspläne der Stadt bis heute und in den kommenden Jahren.


      zu F 1. Aufgaben und Erforderlichkeiten der Bauleitplanung werden nicht beachtet.

        Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt Mayen nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB).

        Die Bauleitplanung verwirklicht ihren Auftrag vor allem durch die Schaffung eines bestimmten ,Angebots" für die Nutzung der Grundstücke (Angebotsplanung), wie die Bereitstellung neuer Baugebiete. Die Stadt Mayen können Bauleitpläne aufzustellen, sobald (Zeitpunkt) und soweit (sachlicher und räumlicher Umfang) es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).

        Die Planung muss städtebaulich begründet sein, wobei private Belange zur Verwirklichung von Bauabsichten die Bauleitplanung auslösen können. Die Planrechtfertigung für einen Bebauungsplan ist anzunehmen, wenn dieser nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist bzw. wenn es objektiv vernünftigerweise geboten ist.

        Doch muss sich die Stadt Mayen letztlich durch Gründe der städtebaulichen Ordnung, nicht allein von der Förderung privater Interessen leiten lassen.

        Oberstes Gebot der Bauleitplanung: Die Abwägung


        Von besonderem Gewicht ist die Pflicht der Gemeinde, bei der Aufstellung der Bauleitpläne die ,öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen" (§ 1 Abs. 6 BauGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet das Abwägungsgebot, dass im Rahmen der planerischen Willensbildung

          - eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet,

          - in diese Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss,

          - die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nicht verkannt wird und

          - der Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die nicht außer Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange steht.


        Dass heißt aber auch, dass bei einander widerstreitenden Belangen notwendigerweise eine Bevorzugung der einen und damit eine Zurückstellung des anderen Belangs gehört. Die Gemeinde hat also eine Entscheidungsbefugnis.

        Eine Verletzung des Abwägungsgebots macht einen Bebauungsplan unwirksam (nichtig).


      Gesetzliche Ziele gemeindlicher Planung

        Der Bebauungsplan "Hinten im Heckenberg" sollte eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB).

        Hierbei handelt es sich um den bei jeder gemeindlichen Bauleitplanung zu beachtenden Hauptleitsatz der Bauleitplanung. Mit dem letzten Halbsatz - die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln - wird die Umweltvorsorge als Teilaufgabe der Bauleitplanung eigens als Planungsleitsatz betont.

        Die Tragweite des generalklauselartigen Hauptleitsatzes der Bauleitplanung erläutert das BauGB durch eine beispielhafte, aber keineswegs erschöpfende Aufzählung der öffentlichen und privaten Belange, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne ,insbesondere" zu berücksichtigen sind.

        Umweltschützende Belange in der Abwägung Zu den umweltschützenden Belangen gehört die so genannte Bodenschutzklausel, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind (§ 1a Abs. 1 BauGB).

        Weiter gehören zu den zu berücksichtigenden umweltschützenden Belangen die Umweltfachpläne (wie Landschaftspläne), die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die (europarechtliche) Vogelschutz- sowie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

        Die Aufgaben und Erforderlichkeiten der Stadt Mayen zur Bauleitplanung werden nach § 1a Abs. 1 BauGB, § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB, § 1 Abs. 3 BauGB, § 1 Abs. 6 BauGB nicht beachtet.




      zu F 2. Wird die Attraktivität der Lage überschätzt?

        Eine Frage an die angepeilte Kundschaft der "Fabrikanten, Ärzte und Direktoren": Wären Sie bereit, für ein sehr teuer erschlossenes Grundstück mit verbaubarer Aussicht, bis zu 20% Gefälle und in der verkehrsungünstigsten Lage Mayens viel Geld zu bezahlen? Speziell, wenn Sie wüssten, dass Bebauungspläne für den gegenüberliegenden Hang in Aussicht sind?

        Nein?

        Die Stadt ist der Ansicht, Sie seien geradezu versessen darauf.




      zu F 3. Warum muss der Barwinkel einer Wohnbebauung zum Opfer fallen?

        Die Stadt Mayen - in chronischer Finanznot - möchte neue Unternehmen in ihre Stadt locken und weist immer neue, angeblich dringend gebrauchte Industrie- und Gewerbegebiete aus.

        Der Konkurrenzkampf zu den Nachbargemeinden ist gnadenlos und führt dazu, dass allenthalben Gewerbeflächen zu unverhältnismäßig günstigen Bodenpreisen angeboten und auf großen Werbeflächen angepriesen werden.

        Aus der Angst heraus an Attraktivität zu verlieren, gibt es auch ähnliche Tendenzen bei den Ausweisen von Neubaugebieten, wo permanent neue Flächen bevorratet werden.

        Das alles, obwohl man weiß, dass sich die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre ihren Eigenheim-Wunsch erfüllt haben und nach demographischen Erhebungen sich die Bevölkerungszahl schon bald drastisch reduzieren wird.

        Dies führt langfristig zu einem Überangebot der jetzt schon vorhandenen Gebäude. Diese wenig vorausschauende Politik der Stadt Mayen bedeutet wahrscheinlich für die Mitbürger unserer Region schon in 10 oder 20 Jahren einen bedeutenden Vermögensverlust an ihren Wohnhäusern.

        Für viele ist das eigene Haus eine wichtige Vermögensreserve für den Notfall. Bei einem Überangebot von Wohnungen, bei schwindender Bevölkerungszahl, bedeutet dies zwangsläufig einen Wertverlust oder gar die Unverkäuflichkeit der vorhandenen Wohnhäuser.


      Warum erwähnen wir dies alles?

        Diese für Gewerbegebiete und Neubaugebiete zu erschließenden Flächen, sind Flächen, die der Landwirtschaft und der Natur verloren gehen. Statt auf Nachhaltigkeit zu setzten, zu überlegen, wie man intelligent mit Flächen umgeht, Lösungen zu finden, Altindustrieflächen aufzuarbeiten, Unternehmen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Industrieflächen zu verpflichten, die Idee von

          interkommunalen (konstruktive Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden),


        gemeinsamen Gewerbeflächen weiter fortzuschreiben oder Altbauwohnungen innerorts zu sanieren und für Familien interessant zu machen, geht man an die Ränder unserer Stadt und Stadtteile und weist rücksichtslos neue Gebiete aus.

        Durch die Änderung der Flächennutzungspläne werden auch landwirtschaftlich sehr intensiv genutzte Flächen in Gewerbe- u. Baugebiete umgewandelt. Einige wenige Landwirte haben durch den Verkauf die Möglichkeit, sich zu sanieren und ein Vermögen zu realisieren.

        Für die Landwirtschaft als Ganzes sieht das aber anders aus: Durch den Entzug intensiv genutzter Flächen fehlen diese überall. Die Landwirtschaft beklagt sich allerorts über fehlende Nutzflächen und bezichtigt sogar den Naturschutz, ihr für das Überleben notwendige Flächen zu entziehen. Unverständlich ist dann nur, dass ausgerechnet die Vertreter der Landwirtschaft die ersten sind, die beim Ausweis neuer Gewerbe- u. Baugebiete ihre völlige Zustimmung signalisieren.




      zu F 4. Eine Stadt wird nicht gemessen an der Quantität ihrer Einwohner, sondern an der Qualität ihrer Wohngebiete.

        Eine Vielzahl von Fehlplanungen und Missständen im geplantem Neubaugebiet Barwinkel macht deutlich, dass die Mayener Politiker bzw. zuständigen Gremien und Fachbereiche auf dem Gebiet der städtebaulichen Planung zur Zeit keine effektive Arbeit leisten.

        Wir fordern daher ein sofortiges Umdenken unserer Politiker und die Aufstellung eines klaren Konzepts für die Zukunft, nicht zuletzt hinsichtlich der finanziellen Notlage unserer Stadtkasse, und auch bezüglich des wachsenden Wettbewerbs benachbarter Städte unserer Region.

          Wichtiger Aspekt dabei :

                Eine Stadt wird nicht gemessen an der Quantität
                ihrer Einwohner,


              sondern an der Qualität
                ihrer Wohngebiete,
                zu der auch eine ausgewogene Infrastruktur gehört.


        Punkt 1 der Forderung:

        Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungsplans

        Wir brauchen eine klare Vorstellung über die Stadtentwicklung der nächsten 10 bis 20 Jahre.

        Dabei gilt es unter anderem folgende Fragen zu beachten:

          - Mit welchem Einwohnerzustrom bzw. welchem zusätzlichem Flächen- verbrauch ist zu rechnen?

          - In welche Richtung kann unsere Stadt wachsen?

          - Welche Freiflächen stehen zur Verfügung?

          - Welche Gebiete gilt es zu schützen bzw. zu bewahren?

          - Wie wird man mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen fertig?

          - Über welche Straßen kann der zusätzliche Verkehr geführt werden?

          - Sind Schulen und Kindergärten in ausreichendem Maße vorhanden?

          - Wie sieht es mit Freizeitmöglichkeiten aus?


      Hier (rote Markierung) könnten die Stadtplaner in der Urkelskaul noch Wohnraum schaffen! Sie macht es aber nicht. Warum nicht?

        Punkt 2 unserer Forderung:

        Zukünftige Bebauungspläne müssen lückenlos durchdacht sein!

        Ein weiteres Beispiel, bei dem die Stadtplanung versagt hat, zeigt sich in der Urkelskaul, wo der geplante Fußweg, der die einzelnen Straßen miteinander verbinden soll, wegen der starken Hanglage nicht ausgebaut werden kann. Auch einige Grundstücke in diesem Hangbereich können nicht so bebaut werden, wie es der Bebauungsplan vorsieht. Vermeidbare Kosten, die mit dem nötigen Weitblick hätten verhindert werden können! Erst wenn der städtebauliche Entwicklungsplan bis ins Detail ausgereift ist, darf über die Erschließung neuer Baugebiete nachgedacht werden.

        Es kann nicht sein, dass Bebauungspläne, wie in der Vergangenheit und jetzt im Barwinkeltal, erst einmal aus provisorischen Vorschlägen und jeder Menge gut gemeinter Versprechen bestehen, die dann im Laufe der Zeit durch zahlreiche Bebauungsplanänderungen und Anwohnerbeschwerden zu einem einigermaßen bewohnbaren Neubaugebiet zusammengeflickt werden.

        Das alles zu Lasten von Natur und Umwelt. Und die Kosten dieser Maßnahme dürfen die Bürgerinnen und Bürger anschließend auch noch bezahlen.

        Diese Fehler dürfen in Zukunft nicht wiederholt werden.

        Wir verlangen eindeutige, unmissverständliche Bebauungspläne, wie auch andernorts üblich, die ausgefeilt und durchdacht sind und in festgelegten zeitlichen Rahmen, unter Berücksichtigung aller beteiligter Interessen und örtliche Begebenheiten ausführbar sind.


      Kurz und gut:

        Bebauungspläne, die sich als hieb- und stichfest erweisen und ohne kostenpflichtige Nachbesserung für unsere Bürgerinnen und Bürger auf eine längere Zeit Bestand haben!

        Es ist an der Zeit, dass die "Stadtregierung" endlich Verantwortung übernimmt und diese nicht leichtfertig, wie es nun auch im Neubaugebiet Barwinkel / Heckenberg geplant ist, aus der Hand gibt.

        So ist vorgesehen, die Planung, Erschließung und Ausführungen an eine Projektgesellschaft zu übergeben, deren Hauptinteressen im wirtschaftlichen Bereich liegen. Damit nimmt sich die Stadt jeglichen Handlungsspielraum für die Zukunft und entzieht sich ihrer Verantwortung.


      zu F5. Wer haftet?

        Sollte einer Bebauung des "Hinteren Heckenberges" tatsächlich stattgegeben werden, so ist damit sicherlich von den aufsichtshabenden Genehmigungsbehörden zu prüfen, wer von den für das Bauprojekt politisch Verantwortlichen letztlich für eintretende Umweltschäden und Mehrkostenbelastungen haftet, die auf die Stadt Mayen und ihre Bürger zukommen,

        so z.B. die Zerstörung eines unter Schutzgestellten Biotops, die für die gesamte Kernstadt notwendige Frischluftschneise, die weiter eingeengt und dadurch das lokale Klima gefährdet wird und die Notwendigkeit sehr aufwendiger Sanierungskosten am Kanal- und Straßensystem einschließlich umfangreicher Rekultivierungsmaßnahmen.




      zu F 6. "Ganz nebenbei bemerkt".

        Unser Wohlbefinden hängt in hohem Maße von unserer Umwelt ab. Was liegt also näher, als sich eingehend mit dem Zustand unserer Umwelt zu befassen.

        Genau dies ist das Anliegen der Freien Wähler Mayen. Bewusst beschränken wir uns auf unseren engeren Lebensraum, vor allem die Bebauung des Barwinkeltals.

        Nicht mit der radioaktiven Gefährdung des Eismeeres oder dem Korallensterben am Barrière-Riff vor Australien werden wir uns befassen, sondern mit dem, was uns unmittelbar betrifft, wofür wir Verantwortung tragen und was wir letztlich bezahlen müssen.

        Dabei geht es nicht nur um Euro und Cent, sondern auch um die Lebensqualität unserer Kinder und Enkel
        .




    Pressemitteilung
    Internet vom 27.09.2002
    Freie Wähler Mayen

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